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   BSG, 28.07.1977 - 2 RU 15/76   

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https://dejure.org/1977,11531
BSG, 28.07.1977 - 2 RU 15/76 (https://dejure.org/1977,11531)
BSG, Entscheidung vom 28.07.1977 - 2 RU 15/76 (https://dejure.org/1977,11531)
BSG, Entscheidung vom 28. Juli 1977 - 2 RU 15/76 (https://dejure.org/1977,11531)
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Wird zitiert von ... (14)

  • SG Augsburg, 07.11.2005 - S 5 U 184/04

    Plötzliche und unerwartete sowie unkoordinierte äußere Krafteinwirkungen als

    Dieser Auslegung - wenngleich auch immer wieder vertreten (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 548 Nr. 56) - kann aber aus zwei Erwägungen heraus nicht gefolgt werden: Zum einen ist der Unfall lediglich als potentiell "schädigendes Ereignis" zu definieren, wie dies beispielsweise das BSG selbst im Urteil vom 28.07.1977, Az.: 2 RU 15/76, getan hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2003 - L 9 U 293/01

    Gewährung von Verletztenrente wegen eines Arbeitsunfalls; Zuziehung von

    Soweit gefordert wird, dass das Ereignis "von außen" auf den Menschen einwirken müsse, solle damit lediglich ausgedrückt werden, dass ein aus innerer Ursache, aus dem Menschen selbst kommendes Ereignis nicht als Unfall anzusehen ist (BSG Urt. v. 28. Juli 1977 - 2 RU 15/76 in ">550%20RVO%20Nr.%2035#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 550 RVO Nr. 35).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.03.2017 - L 8 U 53/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Unfallkausalität -

    In solchen Fällen, in denen außer dem kausalen Anknüpfungspunkt der versicherten Tätigkeit keine anderen Tatsachen festgestellt sind, die als Konkurrenzursachen wirksam geworden sein könnten, hat das Bundessozialgericht in zahlreichen früheren Entscheidungen die Unfallkausalität zwischen der Verrichtung zur Zeit des Unfalls und dem Unfallereignis vermutet (vgl. BSG, Urteile vom 28. Juli 1977 - 2 RU 15/76, juris Rn. 15; vom 26. Januar 1982 - 2 RU 45/81, juris Rn. 14; vom 29. Februar 1984 - 2 RU 24/83, juris Rn. 16; vom 30. Januar 2007 - B 2 U 23/05 R, juris Rn. 15 und vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R, juris Rn. 13).
  • LSG Bayern, 08.02.2006 - L 3 U 91/06
    Dieser Auslegung - wenngleich auch immer wieder vertreten (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 548 Nr. 56) - kann aber aus zwei Erwägungen heraus nicht gefolgt werden: Zum einen ist der Unfall lediglich als potentiell "schädigendes Ereignis" zu definieren, wie dies beispielsweise das BSG selbst im Urteil vom 28.07.1977, Az.: 2 RU 15/76, getan hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2011 - L 9 U 173/10
    Denn mit diesem Tatbestandsmerkmal soll ausgedrückt werden, dass ein aus innerer Ursache kommendes Geschehen nicht als Unfall anzusehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 28.07.1977 - 2 RU 15/76).
  • SG Augsburg, 08.02.2006 - S 5 U 241/04

    Einordnung eines Transports von Möbeln und daraufhin auftretende Rückenschmerzen

    Dieser Auslegung - wenngleich auch immer wieder vertreten (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 548 Nr. 56) - kann aber aus zwei Erwägungen heraus nicht gefolgt werden: Zum einen ist der Unfall lediglich als potentiell "schädigendes Ereignis" zu definieren, wie dies beispielsweise das BSG selbst im Urteil vom 28.07.1977, Az.: 2 RU 15/76, getan hat.
  • SG Augsburg, 05.04.2007 - S 5 U 271/06

    Annahme eines Arbeitsunfalls bei Verletzung während der Teilnahme an einem

    Dieser Auslegung - wenngleich auch immer wieder vertreten (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 548 Nr. 56) - kann aber aus zwei Erwägungen heraus nicht gefolgt werden: Zum einen ist der Unfall lediglich als potentiell "schädigendes Ereignis" zu definieren, wie dies beispielsweise das BSG selbst im Urteil vom 28.07.1977, Az.: 2 RU 15/76, getan hat.
  • LSG Sachsen, 14.11.2000 - L 2 U 113/98

    Anspruch auf Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall;

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit ist unter "Unfall" ein körperlich schädigendes, zeitlich begrenztes Ereignis zu verstehen (vgl. BSG, Urteil vom 28.07.1977 - 2 RU 15/76 = SozR 2200 § 550 RVO Nr. 35; BSG, Urteil vom 24.06.1981 - 2 RU 61/79 = SozR 2200 § 548 RVO Nr. 56).
  • LSG Niedersachsen, 25.02.2000 - L 9 VS 77/97

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Herzinfarkt - Sturzverletzungen -

    Auch zu der Vorgängervorschrift des § 548 der Reichsversicherungsordnung (RVO) haben Rechtsprechung und Schrifttum im wesentlichen einhellig den Begriff des Unfalles in gleicher Weise definiert, vgl. etwa Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.07.1977, Az: 2 RU 15/76, SozR 2200 § 550 RVO Nr. 35 mwN (vgl zum Begriff des Dienstunfalls im Beamtenversorgungsrecht auch § 31 des Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Länder - BeamtVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1999, BGBl I S 322 ff).
  • LSG Berlin, 27.04.2000 - L 3 U 21/99

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Vorliegen eines

    Unfall ist ein körperlich schädigendes, von außen her einwirkendes, zeitlich begrenztes Ereignis (vgl. u.a. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 28. Juli 1977, 2 RU 15/76; Urteil vom 22. März 1983, 2 RU 14/82; ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 22.03.1983 - 2 RU 14/82
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2012 - L 9 U 193/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2010 - L 14 U 31/09
  • BSG, 26.01.1982 - 2 RU 45/81
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